Heizmann Kunststoffe AG
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ANWENDBARKEIT

 

 

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden bei allen unseren Angeboten, Auftrags­bestätigungen und sonstigen Erklärungen angewendet. Abweichende Bedingungen, darunter Einkaufsbedingungen des Käufers, sind nur dann gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
Gleiches gilt für nachträgliche Vertragsänderungen.

RAHMENAUFTRÄGE
AUF ABRUF

 

Rahmenaufträge gelten als Festaufträge und sind innerhalb einer Frist von 12 Monaten verbindlich abzunehmen, falls nichts anderes vereinbart worden ist. Wir behalten uns vor, nach dieser Zeit nicht bezogene Waren zu fakturieren und für die noch nicht lieferbaren Mengen unsere Kosten zu berechnen. Ein Rücktritt von einem vereinbarten Rahmenauftrag ist nicht möglich, wenn das für diesen Auftrag erforderliche Material bereits fertig gestellt bzw. eingekauft ist.

BINDUNG AN DEN AUFTRAG

Unsere Angebote sind in allen Teilen freibleibend. Aufträge sind für uns erst dann bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

MUSTER

 

Muster sind unverbindliche Ansichtsmuster, Beschreibungen und Masse sind als Richtwerte zu betrachten. Von uns gelieferte Muster, Entwürfe und Originale werden berechnet, sofern das Angebot nicht zu einem Auftrag führt.

WARENWERT

 

 

 

 

Wir legen keine Mindestbestellmengen fest, machen aber im Zusammenhang mit dem Mindestbestellwert auf folgende Regelung betreffend Logistik-/Versandkosten aufmerksam:

Schweiz: Bei Aufträgen mit einem Bestellwert unter CHF 250.- exkl. Mehrwertsteuer trägt der Käufer die Versandkosten zuzüglich eines Kleinmengenzuschlags von CHF 10.-. Bei einem Bestellwert über CHF 250.- exkl. Mehrwertsteuer gilt Frachtgut franko Domizil des Käufers.

Ausland: Bei Aufträgen mit einem Bestellwert unter EUR 10‘000.- exkl. Einfuhrumsatzsteuer gilt der Preis ab Werk. Bei Bestellwert ab EUR 10‘000.- exkl. Einfuhrumsatzsteuer gilt die vereinbarte Lieferkondition franko Domizil des Käufers.

PREIS

 

Zur Berechnung kommt der am Tage der Lieferung gültige Preis gemäss Auftragsbestätigung. Festpreise, vor allem bei Anschluss- und Abrufaufträgen, müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Die in unseren Preislisten aufgeführten Preise verstehen sich freibleibend. Sie können jederzeit angepasst werden.

DEPOSITION/ VERKAUFS­LOGISTIK

 

 

Eine Zusammenfassung von Aufträgen aus frachttechnischen Gründen (Lieferoptimierung) ist nur bei gleichzeitiger Auftragserteilung von entsprechenden Positionen und bei Festsetzung des Lieferzeitpunktes im Rahmen unserer technischen Möglichkeiten durchführbar. Frachtabzüge für von Kunden nach der Auftragserteilung geforderte, nicht durchführbare Auslieferungszusammenfassungen sind daher nicht gestattet. Die Wahl des tarifmässig günstigsten Versandwegs bleibt uns vorbehalten. Werden Eilgut- oder Expresszustellungen ausdrücklich verlangt wird der entsprechende Zuschlag in Rechnung gestellt.

VERSANDART

 

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers von dem Augenblick an, in welchem wir unsere Lieferverpflichtung erfüllt haben. Auf Wunsch des Bestellers sind wir bereit, auf seine Kosten nach bestem Ermessen, aber ohne Haftung für uns, die Ware gegen Transportrisiko zu versichern. Bei Expressgut oder Eilversand, soweit vom Kunden gewünscht, werden die entsprechenden Kosten in Rechnung gestellt.

VERPACKUNG

 

 

 

Wir verpacken die zu versendende Ware handelsüblich nach bestem Ermessen unter Ausschluss unserer Haftung hierfür. Die Selbstkosten für die Leihverpackungen werden dem Käufer in Rechnung gestellt, es sei denn, dass diesbezüglich eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Leihverpackungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Tagen, beginnend vom Liefertag, frachtfrei in sauberem und unbeschädigtem Zustand an unser Werk zurückgesandt werden. Sie dürfen nicht für Lieferungen des Käufers an dessen Abnehmer ohne ausdrückliche Genehmigung benutzt werden. Die Leihverpackungen werden nach Eingang mit dem vollen Wert gutgeschrieben. Wir behalten uns das Recht vor, für die nach einer Woche nicht zurückgesandte Leihverpackung Miete zu berechnen.

EINLAGERUNG

 

 

Wenn vom Käufer bestellte Waren auf Verlangen des Käufers von uns eingelagert werden müssen oder wir durch Verzug des Käufers oder von ihm zu vertretende sonstige Umstände genötigt sind, diese Ware einzulagern, geschieht dies auf Rechnung und Gefahr des Käufers, eingeschlossen das Risiko der Qualitätsminderung.
Der Käufer hat sämtliche durch die Einlagerung verursachten Mehrkosten zu tragen.

ZAHLUNG

 

 

 

Wechsel/Checks werden zahlungshalber nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarungen unter Berechnung der bankmässigen Diskont- und Einziehungsspesen angenommen.
Bankgutschriften und Wechsel oder Checks gelten stets vorbehältlich ihres Einganges. Erst die Einlösung der Wechsel/Checks durch den Käufer gilt als Zahlung, bei Nichteinlösung werden alle Verbindlichkeiten des Käufers gegenüber uns sofort zur Zahlung fällig. Im Falle verspäteter Zahlungen werden bankübliche Zinsen berechnet.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN/
VERZUG

 

Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, sind die Zahlungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto ohne Skontoabzug zu leisten. Alle durch verspätete Zahlung entstandene Zinsen und Spesen werden dem Käufer in Rechnung gestellt.

 

LEISTUNGSVERWEIGERUNGS-RECHT UND RÃœCKTRITT

 

Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers nach Abschluss des Vertrages (Änderungen der Zahlungsfähigkeit oder des Krediturteils und dergleichen) oder erfahren wir später hiervon, so sind wir berechtigt, zunächst die Zahlung für unsere Leistungen zu verlangen. Verweigert der Besteller diese Zahlung, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

EIGENTUMSVORBEHALT

 

 

 

 

Bis zur endgültigen Bezahlung behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware für uns unter deutlicher Kennzeichnung unseres Eigentums aufzubewahren. Er darf ohne unsere Zustimmung die Ware vor endgültiger Bezahlung weder verpfänden noch sicherungsweise übereignen.
Bei Verarbeitung unserer gelieferten Ware durch den Käufer erwerben wir das Miteigentum an den hergestellten Erzeugnissen.
Sollte der Käufer bei Weiterveräusserung einen Erlös erlangen, so tritt an die Stelle der in unserem Eigentum stehenden Ware sicherheitshalber die dem Käufer zustehende Kaufpreisforderung in Höhe des uns zustehenden Kaufpreises; diese ist im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an uns bereits abgetreten.
Der Käufer verwahrt das Allein- oder Miteigentum für uns.

SCHUTZRECHTE DER
PRODUKT­AUSFÜHRUNG

 

Wir als Verkäufer sind nicht verpflichtet, die eingesandten Zeichnungen, Skizzen, Modelle und Formen auf die Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter zu prüfen. Demgemäss sind Patent- und/oder Gebrauchsmusterverletzungen ausschliesslich vom Käufer zu vertreten. Werden wir aus derartigen Forderungen in Anspruch genommen, so ist der Käufer zur vollständigen Freistellung verpflichtet.

FORMEN, WERKZEUGE, ELEKTRODEN

 

 

 

Formen, Werkzeuge und Schweisselektroden, welche vom Verkäufer selbst oder in dessen Auftrag von einem Dritten angefertigt werden, sind Eigentum des Verkäufers. Eine anderweitige Regelung setzt eine ausdrückliche Einigung zwischen Verkäufer und Käufer voraus. Die anteiligen Kosten der Herstellung der Formen, Werkzeuge und Stempel oder Klischees trägt der Käufer, sofern mit der Auftragsbestätigung nicht eine hiervon abweichende gesonderte Regelung getroffen wurde.
Klischees, Formen, und Werkzeuge sowie von uns angefertigte Entwürfe und Reinzeichnungen und dergleichen bleiben unser Eigentum, auch wenn dem Käufer die Herstellungskosten in Rechnung gestellt werden.

MEHR-/MINDERLIEFERUNG

Bei allen Aufträgen behalten wir uns 10% Mehr- oder Minderlieferungen vor.

 

BESONDERE VORBEHALTE

HANDELSÃœBLICHE
ABWEICHUNGEN

Handelsübliche Abweichungen von Muster, Farbe, Beschaffenheit, Gewicht usw. bleiben vorbehalten.

FÄRBUNG ROHMATERIAL

 

Abweichungen hinsichtlich der Stofffärbung des Rohmaterials, die handelsüblichen Abweichungen vom Muster sowie durch die Drucktechnik bedingte Unterschiede zwischen Andruck und Auflagendruck bleiben vorbehalten.

MATERIALSTÄRKEN

Bezüglich der Folienstärke liefern wir im branchenüblichen Toleranzbereich von +/- 10%, wobei die Stärke der gemessenen Folie gilt.

GRÖSSENABWEICHUNG
FORMAT

Grössenabweichungen von +/- 1.5% im Format geben ebenfalls keinen Anlass zur Reklamation

DRUCK

 

 

 

 

 

Bei Anfertigung von Sonderwünschen in Bezug auf Farbtöne können Reklamationen nicht berücksichtigt werden. Korrekturabzüge werden einmalig unberechnet geliefert, die angefallenen Satzkosten hierfür jedoch zum Selbstkostenpreis berechnet. Weitere Abzüge in verschiedener Ausführung und mehrfarbigem Druck werden zusätzlich berechnet. Für Druckfehler, die der Käufer in dem von ihm als genehmigt bezeichneten Ausdruck übersehen hat, ist der Käufer haftbar. Telefonisch aufgegebene Änderungswünsche bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Für alle Druckarbeiten werden Farbabweichungen im Rahmen des Zulässigen vorbehalten. Auch für die Lichtbeständigkeit der Druckfarben können wir keine Gewähr übernehmen. Geringe Schwankungen des Druckstandes sowie ein Ausschuss von ca. 5% bei bedruckten Produkten sind handelsüblich und berechtigen nicht zu Mängelrügen.
Der Aufdruck des Recyclingsymbols bzw. des Grünen Punktes ist eine reine Materialkennzeichnung. Eine Reklamation in Bezug auf Druckqualität und Druckzustand kann daraus nicht abgeleitet werden.

EAN-CODE

 

Bei Artikeln mit EAN-Code-Druck wird eine Lesequote von 98% angestrebt. Der Käufer ist verpflichtet, sofort nach Eingang der Ware diese auf die Lesbarkeit des EAN-Codes zu überprüfen. Folgekosten werden von uns nicht übernommen.

LIEFERZEIT

 

 

 

 

Die Lieferzeit wird vom Tage der Auftragsbestätigung bis zum Versand vom Werk des Verkäufers gerechnet. Die Einhaltung des Liefertermins setzt auf unserer Seite die rechtzeitige und ordnungsgemässe Belieferung durch unsere Lieferanten voraus sowie die Tatsache, dass wir an der Produktion nicht durch höhere Gewalt gehindert sind (behördliche Massnahmen, Beschlagnahmen, nicht verschuldete Betriebsstörungen, unzumutbare Rohstoffverknappung u.ä.). In diesem Falle werden wir den Käufer umgehend informieren und ihm mitteilen, wann mit der Lieferung zu rechnen ist. Widerspricht der Käufer dem neuen Termin nicht innerhalb einer Frist von acht Tagen, gilt dieser Termin als vereinbart. Würde sich jedoch der Lieferzeitpunkt unverhältnismässig verzögern, so hat der Verkäufer auch das Recht, nach entsprechender Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten.

BESTELLUNGEINGANG/
AUSLIEFERUNGSZEITPUNKT

 

 

Bestellungen über verfügbare Lagerartikel, welche an normalen Werktagen eingehen, werden von uns in der Regel an demselben Tag bearbeitet. Die Zustellung in der Schweiz erfolgt in der Regel an normalen Werktagen von Montag bis Freitag innerhalb von 48 Stunden. Die Zustellung im Ausland erfolgt in der Regel zweimal in der Woche.

 

BÃœROZEITEN

 

Gerne steht unser Verkaufsinnendienst für die Entgegennahme von schriftlichen Bestellungen wie folgt zur Verfügung:
Montag – Freitag, 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr

TELEFON:

+41 – (0)52 – 378 20 13

FAX:

+41 – (0)52 – 378 20 08

E-MAIL:

info@heizmann-kunststoffe.ch

HOME-PAGE:

php5.heizmann-kunststoffe.ch

MÄNGEL ODER REKLAMATIONEN

 

 

 

Diese müssen schriftlich innert zehn Tagen nach Empfang der Sendung angebracht werden. Im Falle einer begründeten Beanstandung steht es uns frei, nach eigener Wahl entweder eine einwandfreie Ersatzlieferung zu tätigen oder eine angemessene Preisreduktion zu gewähren. Für verdeckte Mängel gilt eine maximale Garantiedauer von drei Monaten nach Lieferung. Für Schadenersatzansprüche sowie Ansprüche aus Folgeschäden haften wir als Verkäufer nicht. Bei Schäden, die auf die Leistungen von Unterlieferanten zurückzuführen sind, bleibt die Garantie auf jenen Umfang beschränkt, in dem wir als Verkäufer auf den Unterlieferanten zurückgreifen können.

RÃœCKSENDUNGEN

Rücksendungen, ohne vorherige Rücksprache mit uns, werden von uns nicht entgegengenommen.

HAFTUNG UNSERER
VOR­LIEFERANTEN

 

Unsere Lieferanten übernehmen keine Haftung für chemische Einwirkungen der verwendeten Folie auf Einfüllgut oder umgekehrt, sofern der Käufer unserer Produkte es unterliess, bei der Angebotseinholung entsprechende Angaben zu machen bzw. Vorschriften zu stellen. Folgeschäden, die aus der Verwendung unserer Materialen entstehen, werden von uns nicht vergütet.

HÖHERE GEWALT

 

 

 

 

 

Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, aussergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände – z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, tief greifende Änderungen in Wertverhältnissen usw. – auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten –  verlängert sich, wenn der Verkäufer an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtung behindert ist, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird der Verkäufer von der Lieferverpflichtung befreit. Sofern die Lieferverzögerung mehr als zwei Monate beträgt, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von der Lieferverpflichtung befreit, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur dann berufen, wenn er den Käufer benachrichtigt.

NICHTIGKEIT EINZELNER
BESTIMMUNGEN

Werden oder sind einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ungültig oder werden sie durch schriftliche Vereinbarungen geändert, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

GERICHTSSTAND UND
ERFÃœLLUNGSORT

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen werden, unterliegen schweizerischem Recht. Als Gerichtsstand und auch als Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Wängi (TG) vereinbart.

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